Das Sporttauchen im Gräbendorfer See wurde im §6 Absatz 7 der See- und Uferordnung geregelt, die am 28.08.2008 von den Anrainergemeinden verabschiedet wurde.
Demnach ist das Tauchen nur im ausgewiesenen Bereich gestattet.
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Vetschau/Spreewald zum Schutz des See- und Uferbereiches des Gräbendorfer Sees in der Stadt Vetschau/Spreewald, Ortsteil Laasow
Weiter zur See- und Uferordnung – Gräbendorfer See vom 28.08.2008
Der SV Blau-Weiß 90 Vetschau e. V. übt mit der Sektion Tauchen das Hausrecht im für das Tauchen ausgewiesenen Bereich aus.