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Gräbendorfer See Rechtliches Tauchverein

See- und Uferordnung Gräbendorfer See

§6 Seebenutzung

(7) Das Sporttauchen ist nur in dem ausgewiesenen Bereich gestattet.

Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Vetschau/Spreewald zum Schutz des See- und Uferbereiches des Gräbendorfer Sees in der Stadt Vetschau/Spreewald, Ortsteil Laasow

Neben der vom Landkreis Spree-Neiße verabschiedeten Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Ausübung des Gemeingebrauchs auf dem Gräbendorfer See am 09.04.2013

und der Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Vetschau/Spreewald vom 07.05.2015

beschloss die Stadt Vetschau die See- und Uferordnung – Gräbendorfer See vom 28.08.2008

Das Sporttauchen im Gräbendorfer See wurde im §6 Absatz 7 der See- und Uferordnung geregelt, die am 28.08.2008 von den Anrainergemeinden verabschiedet wurde.
Demnach ist das Tauchen nur im ausgewiesenen Bereich gestattet.

Der SV Blau-Weiß 90 Vetschau e. V. übt mit der Sektion Tauchen das Hausrecht im für das Tauchen ausgewiesenen Bereich aus.

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