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Gräbendorfer See Rechtliches Tauchverein

See- und Uferordnung Gräbendorfer See

§6 Seebenutzung

(7) Das Sporttauchen ist nur in dem ausgewiesenen Bereich gestattet.

Das Sporttauchen im Gräbendorfer See wurde im §6 Absatz 7 der See- und Uferordnung geregelt, die am 28.08.2008 von den Anrainergemeinden verabschiedet wurde.
Demnach ist das Tauchen nur im ausgewiesenen Bereich gestattet.

Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Vetschau/Spreewald zum Schutz des See- und Uferbereiches des Gräbendorfer Sees in der Stadt Vetschau/Spreewald, Ortsteil Laasow

Weiter zur See- und Uferordnung – Gräbendorfer See vom 28.08.2008

Der SV Blau-Weiß 90 Vetschau e. V. übt mit der Sektion Tauchen das Hausrecht im für das Tauchen ausgewiesenen Bereich aus.

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